Hautkrebsscreening
Krebsfrüherkennung
Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung
Impfungen
Sehr geehrte Patienten
Seit langem wünschen wir uns eine Medizin, die Krankheiten frühzeitig erkennt statt sie zu behandeln, wenn sie weit fortgeschritten ist. Wenn wir Erkrankungen durch Vorsorgeuntersuchungen frühzeitig erkennen, ersparen wir dem Patienten und seinen Angehörigen sehr viel Leid und Schmerzen. Hinzu kommt eine enorme Kostenersparnis der Krankenkassen – Geld, welches besser in Vorsorgemaßnahmen und Forschung fließen sollte.
Auf dem Weg zur Gesundheitsvorsorge sind wir seit dem 01.07.2008 ein Stück weiter gekommen. Die Einführung des Hautkrebsscreenings ist eine weitere Vorsorgeleistung der gesetzlichen Krankenkassen geworden.
In dieser Patienteninformation möchte ich Sie über das Thema Hautkrebsscreening, Krebsfrüherkennung, Gesundheitsvorsorge und Impfungen informieren. Gerne dürfen Sie uns aber auch persönlich ansprechen, wenn Sie Fragen haben.
Allgemeine Bestimmungen
Im Rahmen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf mehrere Vorsorgeleistungen. Dazu gehören:
- Hautkrebs- Screening
- Krebsfrüherkennungsuntersuchung
- Allgemeine Gesundheitsvorsorge-untersuchung (Check up)
- Impfungen
Diese sind zum Teil laut Gesetz (SGB V, § 62) verpflichtend. Bei Nichteinhalten kann die Krankenkasse im Krankheitsfall Zuzahlungen vom Patienten verlangen.
Auszug aus dem Sozialgesetzbuch 5, §62:
...Die Belastungsgrenze (Zuzahlungsbetrag) beträgt 2 von Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen...
1. für nach dem 1. April 1972 geborene chronisch kranke Versicherte, die ab dem 1. Januar 2008 die ... genannten Gesundheitsuntersuchungen vor der Erkrankung nicht regelmäßig in Anspruch genommen haben,
2. für nach dem 1. April 1987 geborene weibliche und nach dem 1. April 1962 geborene männliche chronisch kranke Versicherte, die an einer Krebsart erkranken, für die eine Früherkennungsuntersuchung ... besteht, und die diese Untersuchung ab dem 1. Januar 2008 vor ihrer Erkrankung nicht regelmäßig in Anspruch genommen haben...
Hautkrebs- Screening
Ab dem 01.10.2008 haben Sie alle 2 Jahre ein Anrecht auf ein „Hautkrebs- Screening“. Dieses beinhaltet eine Untersuchung Ihrer sichtbaren Haut und Schleimhaut „vom Scheitel bis zur Sohle“. Hierzu gehört auch der Intimbereich, da auch dort Hauttumore wie z.B. ein Melanom entstehen kann. Eine vollständige Entkleidung ist für eine gründliche Hautkrebsvorsorge-Untersuchung daher notwendig. Diese führen wir gerne bei Ihnen durch, sollten sich Unklarheiten ergeben, folgt eine Überweisung zum Hautarzt. Bitte verzichten Sie am Untersuchungstag auf Make- up, Haarspray u.ä. damit wir Ihre Haut gut beurteilen können.
Krebsvorsorgeuntersuchung
Bei den Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen unterscheidet man zwischen „Männlein und Weiblein“.
die Damen dürfen ab dem 20 Lebensjahr einmal jährlich zur Krebsfrüherkennung, diese wird fast ausschließlich nur von Frauenärzten durchgeführt.
Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung für Herren wird ab dem 45. Lebensjahr ebenfalls jährlich überwiegend von Hausärzten und Urologen durchgeführt. Hierzu gehört u.a. die Ertastung der Prostata durch den Enddarm.
Eine sinnvolle Zusatzuntersuchung außerhalb der „Kassenleistung“ ist die Bestimmung des „PSA- Wertes“, einem sogenannten Tumormarker des Prostatakrebses (neben den Hautkrebsformen die häufigste Krebsart beim Mann). Sollten Sie die Bestimmung wünschen, sprechen Sie uns bitte an!
Für Beide Geschlechter sind ab dem 55. Lebensjahr zwei Darmkrebsvorsorgeuntersuchungen mittels Darmspiegelung im Abstand von 10 Jahren vorgesehen. Hierzu geben wir Ihnen gerne mehr Informationen in einem persönlichen Gespräch. Durchgeführt wird diese Untersuchung bei einem Facharzt/ -ärztin für Innere Medizin.
Gesundheitsvorsorgeuntersuchung - Check up
Der Check- up steht Ihnen ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre zu. Dieser wird beim Hausarzt durchgeführt. Hierzu gehört die Blutuntersuchung auf Zucker und Gesamtcholesterin, die Urinuntersuchung, eine körperliche Untersuchung sowie die Erhebung relevanter medizinischer Daten. Weitere sinnvolle (Blut-) Untersuchungen gelten als „individuelle Gesundheitsleistung“ und dürfen nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Wir empfehlen die Bestimmung weiterer Blutwerte, bitte sprechen Sie uns vor der Blutentnahme darauf an, wir erörtern dann gerne Details mit Ihnen.
Impfungen
Bitte bringen Sie zu jeder Vorsorge-/ Früherkennungsuntersuchung Ihren Impfausweis mit, wir klären dann anhand der aktuellen „Impfempfehlungen“ welche Impfungen bei Ihnen notwendig sind.
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Impfausweis auch ohne weiteren Anlass vorlegen.
Bei Ihrem Besuch zur Vorsorge- / Früherkennungsuntersuchung
Bitte lassen Sie sich unbedingt einen Termin geben, da die Untersuchungen Zeit kosten!
Bitte denken Sie auch an:
- Ihre Krankenversichertenkarte
- Praxisgebühr oder Quittung
- Ihren Impfausweis
- Beim Hautkrebsscreening bitte kein Make- up, bzw. keine „Haar- Styling- Produkte“ verwenden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!